AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Beladung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Container ordnungsgemäß zu beladen (Streichmaß).
2) Verbrennung im Container
Im Container darf kein Feuer angezündet werden, andernfalls haftet der Auftraggeber.
3) Öffentliche Verkehrsflächen
Für Container, die auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden, hat der Besteller eine Sondernutzungsgenehmigung bei der zuständigen Stadtverwaltung zu beantragen.
4) Pachtvertrag
Mit der Aufstellung des Containers kommt ein Pachtvertrag zustande, der mit der Aufnahme durch das Containerfahrzeug endet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für eine dem Container entsprechende Standsicherheit zu sorgen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Sicherung für Straßen- und Personenverkehr zu treffen. Die Haftpflicht sowie die Schadensersatzpflicht aus dem Gebrauch und der Nutzung des Containers gehen auf den Auftraggeber über.
5) Nutzungsdauer
Der Container steht 12 Werktage mietfrei (Miete nicht gleich Anstellgebühr), ab dem 13. Werktag wird eine Miete von 2,- € / Werktag erhoben; der Auftrag zur Abholung des Containers ist vom Auftraggeber telefonisch oder schriftlich zu erteilen.
6) Inhalte
In den Abfall- und Wertstoffen dürfen folgende Stoffe nicht enthalten sein, da sie als Sondermüll gelten; hierfür muss ein gesonderter Entsorgungsantrag gestellt werden: Isolierwolle, Eisenbahnschwellen, Reifen, Teerpappe, Behälter mit Anhaftungen, teerhaltiger Straßenaufbruch, Strahlmittelrückstände, kontaminierte Böden, Eternit- und Asbestzementabfälle. Sollten Abfälle zu Tage treten die nicht zur Entsorgung angemeldet waren kann es zu einer Nachberechnung kommen.
7 ) Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist nach 10 Tagen zur Zahlung fällig. Nach 30 Tagen tritt automatisch Zahlungsverzug ein welcher auch ohne Mahnung zur Vollstreckung kommen kann. Bei Privatkunden ist eine Bestellung auf Rechnung von uns eine geduldete Vereinbarung welche von uns jedoch jederzeit widerrufen werden kann.
Bei Geschäftskunden ist eine Rechnungslegung üblich, es sei denn, der Geschäftskunde ist wegen Zahlungsverzug mehrfach aufgefallen, so wird eine Anzahlung verlangt.
Bei Barzahlung gewähren wir 3% Skonto. Bei einer fortlaufenden Bestellung von mehr als 5 Containern wird jeder 6. kostenfrei angestellt.
7a) Anlieferung von Schüttgütern und Brennstoffen
Je Anlieferung werden die Anfahrtspauschale sowie der angelieferte Artikel zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung gilt Eigentumsvorbehalt.
8) Zufahrten und Aufstellplatz
Dem Kunden obliegt es, einen geeigneten Stellplatz für den Container bereitzustellen. Zufahrt und Stellplatz müssen zum Befahren mit dem zur Auftragserfüllung erforderlichen LKW geeignet sein. Für Schäden am Zufahrtsweg und Aufstellplatz wird keine Haftung übernommen.
9) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien der Sitz des Unternehmers
10 ) Inkrafttreten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB )
Die AGB tritt mit Wirkung vom 18.12.2006 in Kraft. Es wird auf jeder Rechnung auf die AGB verwiesen.
Eisenberg den 15.12.2006, geändert am 06.09.2007